28.11.2011, 10:24
Am 21.09.2011 haben die Finanzminister der Schweiz und von Deutschland ein Abkommen über die Besteuerung von Kapitalerträgen unterzeichnet. Das Steuerabkommen wird voraussichtlich Anfang 2013 in Kraft treten nachdem die Gesetzgebungsverfahren in beiden Ländern erfolgreich durchlaufen wurden.
Danach soll auf Kapitalerträge von deutschen Steuerpflichtigen eine Abgeltungssteuer von 26,375 % (entsprechend 25 % zuzüglich 5,5 % Soli) erhoben werden. Auf Antrag soll auch Kirchensteuer von den Banken einbehalten und abgeführt werden. Dabei soll der Kapitalanleger anonym bleiben. Die Abgeltungssteuer soll entfallen, wenn der Steuerpflichtige der Meldung seiner Erträge an die deutschen Finanzbehörden zustimmt.
Für die in der Vergangenheit unversteuerten Kapitalerträge soll Deutschland eine von den Schweizer Banken pauschal und anonym erhobene Einmalzahlung erhalten. Die Höhe soll sich nach dem auf Schweizer Konten zu einem bestimmten – in der Vergangenheit liegenden – Stichtag angelegten Kapital richten. Dabei soll auch die Dauer der Kundenbeziehung berücksichtigt werden. Die individuelle Belastung soll dabei zwischen 19 und 34 % – bezogen auf das Kapital – liegen. Durch diese Nachversteuerung gelten alle noch offenen Steuerforderungen als im Zeitpunkt des Entstehens erloschen, es sei denn, die Vermögenswerte stammen aus Verbrechen oder die zuständigen deutschen Finanzbehörden hatten vor Unterzeichnung des Abkommens Anhaltspunkte für nicht versteuerte Vermögenswerte.
Alternativ dazu soll auch eine Selbstanzeige möglich sein. Wer dagegen erklärt, weder eine pauschale noch eine individuelle Nachversteuerung zu wünschen, soll seine Konten oder Depots in der Schweiz schließen müssen.