Weitere Änderungen im Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz

28.11.2011, 10:25

Anschluss an Punkt 9 unseres Rundschreibens vom 08.09.2011

Das Bundeskabinett hat am 04.05.2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinien sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen.

Wir hatten darüber bereits unter Punkt 9 unseres Rundschreibens Nr. 2/2011 im Zusammenhang mit der geplanten Berücksichtigung des Bundesfreiwilligendienstes im Rahmen des Kindergeldanspruchs berichtet.

Eine weitere Neuregelung betrifft die Erhebung der Kirchensteuer. Hier soll auf ab dem 01.10.2013 zufließende Kapitalerträge ein automatisiertes Abzugsverfahren eingesetzt werden. Dann besteht kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuer durch die Kreditinstitute oder erst im Veranlagungsverfahren einbehalten wird. Die Kirchensteuerpflicht dürfen die Kreditinstitute beim BZSt erfragen.

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